Gewaltschutzgesetz hat einiges an Wirkung gezeigt (Februar 2012)


Meinhard Esser (Jugendamt Stadt Soest), Helmut Ismar (Amtsgericht Soest), Ulrike Dustmann (Frauenhaus Soest) und Albert Groß (Opferschutzbeauftragter der Kreispolizei) zogen eine positive Bilanz.

Gewalt in der Familie ist nicht Privatsache - und genau so wenig ein Kavaliersdelikt: Ein Gesetz hat diese Erkenntnis vor 10 Jahren mit dem sogenannten Gewaltschutzgesetz untermauert. Die Auswirkungen dieses am 1.1.2002 inkraftgetretenen Gesetzes auf den Alltag haben Ende Februar vier Einrichtungen und Behörden vorgestellt.

Ulrike Dustmann (Frauenhaus Soest), Helmut Ismar (Amtsgericht Soest), Albert Groß (Opferschutzbeauftragter der Kreispolizei) und Meinhard Esser (Jugendamt Stadt Soest) waren sich dabei in einem grundsätzlich einig: Das Gesetz hat viel Positives bewirkt, auch wenn nicht alle Menschen über seine Existenz oder Inhalte informiert sind - leider auch nicht die Opfer und Täter häuslicher Gewalt. 2011 wurden 106 Gewalttäter, die im häuslichen Bereich im Kreis Soest auffällig geworden waren, der gemeinsamen Wohnung verwiesen.

Für Albert Groß, Opferschutzbeauftragter der Soester Kreispolizei, hat das Gesetz der Polizei ein „scharfes Schwert“ in der akuten Einsatzsituation gegeben: Sie können den Täter, der verletzt, bis zu zehn Tage aus der Wohnung verweisen - und zwar ohne richterlichen Beschluss. In der Regel sind die Täter Männer. Die Polizei wird z.T. von Nachbarn, den betroffenen Kindern oder der Frau gerufen. Dieser Verweis wird in der Folge überwacht, bei Verstoß drohen Ordnungsgelder oder Freiheitsstrafen. „Die Betroffenen haben so die Möglichkeit, erst einmal Luft zu holen und sich darüber klar zu werden, wie es weitergehen soll“, erklärt Groß eine Wirkung dieser Regelung.

Zudem haben die Polizeibeamten die Möglichkeit, Strafanzeige gegen die Gewalttäter zu stellen. Diese Initiative muss damit also nicht nur von den Opfern ausgehen. Damit werden die Täter dann vorstellig beim Amtsgericht, wo sie zivil-, straf- oder familienrechtliche Folgen zu fürchten haben. „Wer andere verletzt, macht sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig“, stellt Helmut Ismar klar. Es mache keinen Unterschied, ob das hinter verschlossenen Türen oder in der Öffentlichkeit passiere.

Für das Jugendamt resümiert Meinhard Esser ebenfalls viel Positives, das durch das Gewaltschutzgesetz bewirkt wurde. Er kritisiert allerdings: „Die Kinder stehen mir dabei zu wenig im Fokus“. Schließlich seien sie das „schwächste Glied in der Kette“ und trügen oft Schäden an Leib und Seele davon.

Ulrike Dustmann sieht ebenfalls Verbesserungsbedarf aus der Perspektive der Frauenhäuser: Sie fordert, dass die entsprechende Infrastruktur inklusive der dafür notwendigen Finanzierung geschaffen werde, damit Frauen nach der Gewalterfahrung qualifiziert beraten werde.

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