Landesfinanzierung gefordert

(September 2014)

Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und einzelne Verbände der freien Wohlfahrtspflege forderten am 11.September vor dem Düsseldorfer Landtag ein Landesfinanzierungsgesetz. Dieses war von der rot-grünen Landesregierung versprochen worden. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Soest waren an der Aktion beteiligt und führten ein Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Marlies Stotz.

Die Ministerin für  „Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter“ des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Vertreterinnen der Frauenausschüsse  stellten sich den Forderungen und Fragen der Teilnehmerinnen. Die Umsetzung eines Landesfinanzierungsgesetzes wurde begrüßt, eine Umsetzung jedoch auf Grund der finanziellen Situation als unrealistisch angesehen.
Die schwierige und langwierige Diskussion wird weitergehen.

Die Landtagsabgeordnete des Kreises Soest, Marlies Stotz, ist im Kuratorium des Frauenhauses Soest vertreten und unterstützt die Arbeit des Hauses.

Aus dem Aufruf zur Protestaktion:

„Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.
Seit fast 40 Jahren bieten Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und spezialisierte Beratungsstellen Unterstützung und Schutz bei Gewalt und sind somit ein unverzichtbarer Teil der sozialen Infrastruktur in NRW. Noch immer ist nicht gewährleistet, dass jede von Gewalt betroffene Frau - mit und ohne Kinder- zeitnah, unbürokratisch und kostenlos Schutz, Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen kann.

Seit vielen Jahren fordern wir eine angemessene und gesicherte Finanzierung für diese Arbeit, die zu den staatlichen Pflichtaufgaben gehören muss.
Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: „ …wir wollen ein Landesgesetz auf den Weg bringen, das eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern in ihrer Aufgabenvielfalt verankert, und eine Förderung aus einer Hand sicherstellt“… „Zudem werden wir prüfen, ob auch eine auskömmliche Finanzierung des Beratungsangebots der Frauenberatungsstellen und -notrufe gesetzlich in dem obengenannten Gesetz zur Frauenhausfinanzierung abgesichert werden kann.“
Es ist an der Zeit dieses Ziel umzusetzen!

Wir, ein Bündnis aus Vertreterinnen der unterschiedlichen Landesarbeitsgemeinschaften der Fraueninfrastruktur und einzelner Verbände der freien Wohlfahrtspflege, fordern kostenlosen und verbindlichen Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kindern - unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Die Finanzierung der unverzichtbaren Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen darf nicht länger eine „freiwillige Leistung“ bleiben. Wir fordern ein Landesfinanzierungsgesetz jetzt!“

 

Zum Hintergrund:

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen setzt sich seit Jahrzehnten ein für Geschlechtergerechtigkeit und gegen jegliche Form von Gewalt an Frauen.
Näheres dazu finden Sie unter:

 

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